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Betreutes
Wohnen.
Dieser Dienst umfaßt sämtliche erforderlichen Hilfen im Haushalt
vom Besorgen der Wäsche, Reinigungsarbeiten, Einkaufen, Essenszubereitung,
Gartenarbeiten, Schneeräumen u.a. anfallende Arbeiten, die nicht
mehr selbst geleistet werden können. Ausgenommen sind pflegerische
Leistungen. Diese werden von der Sozialstation erbracht. Eine enge Zusammenarbeit
mit der Sozialstation ist durch eine Kooperationsvereinbarung gewährleistet.
Der Leistungsnehmer kann Art und Umfang der Leistung frei wählen.
Er bezahlt die tatsächlich in Anspruch genommene Dienstleistung.
Abgerechnet wird nach erbrachten Arbeitsstunden.
Essensdienst
Eine wichtige Ergänzung des Betreuten Wohnens ist der Essensdienst.
In Zusammenarbeit mit dem örtlichen Altenheim, dem von Caritas geführten
Konrad Manopp Stift, liefert die Seniorengenossenschaft täglich warmes
Essen in private Wohnungen. Die Seniorengenossenschaft kauft das Essen
beim Konrad-Manopp-Stifte. Helfer der Seniorengenossenschaft bringen es
zwischen 11.00 und 13.00 Uhr direkt in die Wohnungen. Um eine Auskühlung
der Speisen zu vermeiden, wurden Spezialbehälter beschafft, in denen
die Speisen über 2 Stunden die erwünschte Temperatur halten.
Es kann jede benötigte Diät zur geliefert werden. Die Zusammenarbeit
zwischen Küche und Auslieferungsdienst ist so gut, daß auch
Sonderwünsche, wie z.B. Portionsgröße, berücksichtigt
werden können. Im Auslieferungsdienst sind freiwillige Helfer mit
ihren privaten Fahrzeugen eingesetzt. In gemeinsamen Besprechungen wird
jeweils für ein viertel Jahr ein Dienstplan ausgearbeitet. Dank der
großen Zahl an Helfern kommt jeder einzelne Helfer nur alle vier
bis sechs Wochen jeweils für 1 Woche zum Einsatz. Jeder Helfer liefert
ca. 25 Essen je Tag aus und erhält dafür eine Entschädigung
in Höhe von 30 Cent je gefahrenen km, sowie 6,15 € je Stunde.
Fahrdienst
Mitglieder die einen Arzt besuchen müssen oder zu sonstigen Anlässen
eine Fahrtmöglichkeit brauchen, können einen Fahrdienst in Anspruch
nehmen. Mitglieder fahren für Mitglieder. Der Fahrdienst ist erforderlich,
weil es in unserer Stadt keinen öffentlichen Nahverkehr gibt. Der
Fahrer erhält eine Entschädigung von 30 Centje gefahrenem km
und für die reine Fahrzeit eine Gutschrift von 6,15 € Stunde,
für mögliche Wartezeiten werden Entschädigungen gesondert
vereinbart.
Handwerklicher Hilfsdienst:
Ein handwerklicher Hilfsdienst wurde eingerichtet, der zur Behebung vieler
kleinerer technischer Probleme in Haus und Garten gerufen werden kann.
Für diesen Dienst werden 8,20 € je Stunde berechnet.
Beratung
Pensionierte Fachkräfte bieten in ihrem Fachgebiet Unterstützung
und Erledigung von Behördengängen an. Zur Verfügung stehen
Fachleute aus den verschiedensten Bereichen, z.B. Steuern, Recht u.a.
Für Beratungen werden nur Zeitgutschriften gewährt.
Kontakttelefon
und Besuchsdienst.
Über diesen neu eingerichteten Dienst soll Mitgliedern die Möglichkeit
gegeben werden, ,jederzeit zwanglos mit jemanden Verbindung aufzunehmen.
Die Betreuer der Kontakttelefone organisieren einen Besuchsdienst und
vermitteln Besuche. Im Besuchsdienst werden nur Zeitgutschriften gewährt.
Hilfsdienstleistende,
Entschädigung
Um die Dienste nachhaltig gewährleisten zu können werden alle
Dienste außer Beratung und Besuchsdienst nur gegen Entgeld durchgeführt.
Andere Seniorengenossenschaft, die in der Gründungsphase mit Zeitgutschriften
gearbeitet haben, sind größtenteils ebenfalls zu diesem System
gewechselt. Es hatte sich gezeigt, daß bei Verrechnung über
Zeitgutschriften nicht immer ausreichend Helfer zur Verfügung standen.
Sämtliche Dienste werden derzeit noch ausschließlich von ehrenamtlichen
Helfern erbracht. Für die Dienstleistungen bezahlt der Leistungsnehmer
einen vom Vorstand festgelegten Betrag, derzeit werden je Arbeitsstunde
8,20 € in Rechnung gestellt. Den Helfern werden 6,15 € ausbezahlt,
den Rest erhält die Genossenschaft zur Finanzierung ihrer Aufgaben.
Mit diesem einbehaltenen Betrag werden die laufenden Verwaltungskosten,
sowie Aufwendungen für Versicherungen und Steuern gedeckt.
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