Der
Vorstand:Dieser
besteht laut Satzung aus mindestens 7 ond höchstens 11 Mitgliedern.
Die gewählten Vorstandsmitglieder vereinbarten,
daß jedem Vorstandsmitglied ein Teilbereich der Arbeit in eigener
Zuständigkeit und Verantwortung übertragen wird. Anstehende Fragen
werden bei den regelmäßig stattfindenden Vorstandssitzungen diskutiert
und es werden Vereinbarungen getroffen. Die einzelnen Vorstandsmitglieder
handeln im Rahmen dieser gemeinsam getroffenen Vereinbarungen.
Bei der Besetzung des Vorstandes wird versucht, eine möglichst gute
Ausgewogenheit zu erreichen.
Ehrenamt: Die
Tätigkeit im Vorstand ist ehrenamtlich, es werden nur direkte Aufwendungen
wie Telefon und Fahrtkosten erstattet. Jedes Vorstandsmitglied sucht für
seinen Bereich Mitarbeiter und Hilfsdienstleistende aus den Reihen der
Mitglieder und ist verantwortlich für deren Einsatz.
Rechtsform der
Einrichtung: Die Seniorengenossenschaft wurde zunächst von der
Bürgerinitiative als eingetragener Verein gegründet, um rasch
und ohne großen Kostenaufwand mit der Arbeit beginnen zu können.
Es wurde inzwischen zusammen Fachleuten geprüft ob für die Zukunft
eine Änderung der Rechtsform sinnvoll ist, im Hinblick auf das umfangreichere
Vermögen, dem hohen Haushaltsvolumen und einem größeren
Haftungsrisiko für die Vereinsführung. Von den Fachleuten wurde
empfohlen es bei der jetzigen Rechtsform zu belassen.
Finanzierung:
Ziel ist eine finanzielle unabhängigkeit, der Verein finanziert sich
aus Mitgliedsbeiträgen, aus einem Anteil des Betrages der von Leistungsnehmern
bezahlt werden muß. Investitionen werden teilweise auch über
Spenden und gegebenenfalls öffentliche Zuschüsse finanziert.
Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes wird darauf geachtet, daß
die laufenden Ausgaben durch die Mitgliedsbeiträge und die Einbehalte
von den Zahlungen der Leistungsnehmer abgedeckt sind. Der Jahresmitgliedsbeitrag
liegt bei 32.- € für Alleinstehende und bei 46.- € für
Ehepaare. Spenden werden zweckgebunden verwendet und dürfen nicht
als allgemeine Deckungsmittel im Haushalt eingestellt werden. In der Aufbauphase
wurde der Seniorengenossenschaft in ihrer Eigenschaft als Landesmodell
eine Startfinanzierung des Landes gewährt.
Versicherungen:
Die Seniorengenossenschaft hat eine Vereinshaftpflichtversicherung
abgeschlossen, die alle Schäden abdeckt, die durch Vereinsmitglieder
bei der Arbeit für den Verein verursacht werden.
Eine Dienstreisekaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 300.-
DM tritt für Schäden ein, die
anläßlich von Fahrten von Mitgliedern für die Genossenschaft
am privateigenen Fahrzeugen entstehen.
Weiter besteht eine Versicherung die Kosten durch eine Rückstufung
beim Schadensfreiheitsrabatt in der Haftpflichtversicherung bei einem
selbstverschuldeten Unfall entstehen. Eine Unfallversicherung deckt Schäden
ab, die einem Helfer bei einem Unfall entstehen, wenn sich der Unfall
im Zusammenhang mit einer Dienstleistung für die Seniorengenossenschaft
ereignet hat.
Die Seniorengenossenschaft ist Mitglied der Berufsgenossenschaft für
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Pappelallee 35-37, Hamburg 76.
Die Berufsgenossenschaft deckt Schäden durch Arbeitsunfälle
und Berufskrankheiten ab, die Mitglieder in Ausübung ihres Dienstes
für die Seniorengenossenschaft erleiden.
Gemeinnützigkeit und Steuern: Die Seniorengenossenschaft wurde
vom Finanzamt auf Antrag als gemeinnütziger Verein anerkannt. Steuern
sind deshalb derzeit nur für Lohnzahlungen an Hilfsdienstleistende
zu entrichten. Umsatzsteuern entstehen derzeit nicht. Alle über die
Seniorengenossenschaft an Helfer ausbezahlten Beträge werden von
der Seniorengenossenschaft pauschal versteuert.
Mitgliedschaft bei einem Spitzenverband der Wohlfahrtspflege
Für die weitere Arbeit der Seniorengenossenschaft, insbesondere im
Zusammenhang mit dem geplanten Bauprojekt, ist die Mitgliedschaft bei
einem Spitzenverband erforderlich.
Die Seniorengenossenschaft ist Mitglied beim Deutschen Paritätischen
Wohlfahrtsverband.
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